Barrierefreiheit
Diese Seite stellt unser Engagement für digitale Barrierefreiheit vor und definiert das Maß der Konformität dieser Website mit den geltenden Vorschriften und Standards.
- Rechtliche Information
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit umfasst eine Reihe von Regeln und Best Practices, die insbesondere funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken.
Die Einhaltung dieser Regeln und Best Practices stellt sicher, dass digitale Inhalte (Websites, mobile Anwendungen, PDF-Dokumente usw.) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Eine barrierefreie Website ermöglicht beispielsweise:
- Die Anpassung der Anzeige über das Betriebssystem und/oder den Browser (Vergrößerung oder Verkleinerung der Schrift, Änderung der Typografie, Änderung der Farben, Stopp von Animationen usw.).
- Die Navigation mit Hilfstechnologien wie einer Sprachausgabe oder einer Braillezeile.
- Die Navigation ohne Maus, nur mit der Tastatur, Schaltern oder über einen Touchscreen.
- Das Ansehen von Videos und das Anhören von Audio-Inhalten mit Untertiteln und/oder Transkriptionen.
- Und mehr.
Engagement für digitale Barrierefreiheit
Der Kulturdienst der Eurométropole Strasbourg verpflichtet sich, seine Websites (Internet, Intranet und Extranet), mobilen Anwendungen, Software und digitale städtische Möbel gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.
Erklärung der teilweisen Konformität mit dem RGAA
Diese Erklärung bezieht sich auf die "Kultur"-Website der Eurométropole Strasbourg.
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit dem RGAA (Allgemeiner Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit) - Version 4.1.2 aufgrund der folgenden Nicht-Konformitäten.
Ergebnisse der Tests
Das RGAA-Konformitäts-Audit der Version 4.1.2, durchgeführt im Oktober 2025 durch die Firma Ideance, hat ergeben, dass für die Stichprobe:
- Der Gesamt-Konformitätsgrad 50,7 % beträgt.
Dieser Prozentsatz ergibt sich, indem die Anzahl der konformen Kriterien durch die Anzahl der anwendbaren Kriterien geteilt wird. - Der durchschnittliche Konformitätsgrad beträgt 63 %.
Dieser Prozentsatz ergibt sich aus dem Durchschnitt der Konformitätsraten jeder Seite.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht-Konformitäten
Liste der nicht konformen Kriterien:
- 1.1 - Bildinformationen haben keine textuelle Alternative.
- 1.2 - Dekorative Bilder werden von Hilfstechnologien nicht ignoriert.
- 1.9 - Bildunterschriften sind nicht korrekt mit ihrem entsprechenden Bild verknüpft.
- 3.2 - Kontraste zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe sind nicht ausreichend hoch.
- 3.3 - Kontraste zwischen der Farbe von Interface-Komponenten oder grafischen Elementen, die Informationen tragen, und dem Hintergrund sind nicht ausreichend hoch.
- 4.1 - Videos haben keine Texttranskription oder Audiodeskription.
- 6.1 - Links sind nicht eindeutig.
- 6.2 - Links haben keinen Titel.
- 7.1 - Skripte sind nicht mit Hilfstechnologien kompatibel.
- 7.2 - Skript-Alternativen sind nicht relevant.
- 7.3 - Skripte sind nicht über die Tastatur und andere Zeigegeräte steuerbar.
- 7.5 - Statusmeldungen werden nicht korrekt von Hilfstechnologien wiedergegeben.
- 8.6 - Seitentitel sind nicht relevant.
- 8.9 - Tags werden nur zu Präsentationszwecken verwendet.
- 9.1 - Informationen sind nicht durch die angemessene Verwendung von Titeln strukturiert.
- 9.2 - Die Struktur der Seiten ist nicht konsistent.
- 9.3 - Listen sind nicht korrekt strukturiert.
- 10.5 - CSS-Deklarationen für Hintergrundfarben und Schriftarten werden nicht korrekt verwendet.
- 10.7 - Der Fokus auf interaktive Elemente ist nicht sichtbar.
- 10.8 - Versteckte Inhalte sollen von Hilfstechnologien ignoriert werden, tun es aber nicht.
- 10.10 - Informationen werden nur durch Form, Größe oder Position auf eine nicht relevante Weise übermittelt.
- 10.11 - Inhalte können nicht ohne horizontales Scrollen auf einem Fenster mit einer Breite von 320px angezeigt werden.
- 10.12 - Texteigenschaft-Abstände können nicht ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität neu definiert werden.
- 10.13 - Zusätzliche Inhalte, die beim Fokussieren oder Überfahren von Interface-Komponenten erscheinen, sind nicht steuerbar.
- 10.14 - Zusätzliche Inhalte, die nur über CSS-Stile erscheinen, können nicht über die Tastatur oder andere Zeigegeräte sichtbar gemacht werden.
- 11.2 - Formularfeldbeschriftungen sind nicht relevant.
- 11.4 - Beschriftungen und ihr zugehöriges Formularfeld sind nicht zusammengefügt.
- 11.5 - Felder desselben Typs sind nicht gruppiert.
- 11.6 - Gruppen von Feldern desselben Typs haben keine Beschriftung.
- 11.10 - Eingabekontrollen werden nicht sinnvoll verwendet.
- 12.6 - Gruppierungszonen von Inhalten, die auf mehreren Seiten vorhanden sind (Kopfzeile, Hauptnavigation, Hauptinhalt, Fußzeile und Suchmaschine), können nicht erreicht oder übersprungen werden.
- 12.8 - Die Tabulator-Reihenfolge ist nicht konsistent.
- 13.3 - Heruntergeladene Office-Dokumente haben keine barrierefreie Version.
- 13.10 - Funktionen, die mit komplexen Gesten verfügbar sind, können nicht auch mit einfachen Gesten genutzt werden.
Zusätzliche Hinweise
Gültigkeit des generierten Quellcodes
Der Quellcode der Seiten der Website ist nicht vollständig valide gemäß dem angegebenen Dokumenttyp.
Trotzdem wurde aufgrund der folgenden Gründe das Kriterium 8.2 des RGAA als konform markiert.
Offiziell wurde das Kriterium 4.1.1 der WCAG, das diesem Kriterium 8.2 des RGAA entspricht, aus den WCAG 2.2 entfernt und muss gemäß den WCAG 2.1 sowie dem europäischen Standard EN 301 549 weiterhin als erfüllt betrachtet werden.
In der Praxis hat dieses Kriterium nun keinen weiteren Nutzen für die Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen mehr. Eventuelle Barrierefreiheitsprobleme, die durch die Nichtgültigkeit des generierten Quellcodes entstehen, werden durch andere Kriterien des RGAA abgedeckt.
Nicht auditiertes Drittanbieter-Elemente
- Cookie-Manager: Der Drittanbieter-Cookie-Manager "Tarteaucitron" wurde nicht vollständig und detailliert geprüft. Es wurde jedoch überprüft, dass seine Präsenz die Nutzung und Konsultation der restlichen Website nicht verhindert.
- Video-Player: Der Video-Player "YouTube" wurde nicht vollständig und detailliert geprüft. Es wurde jedoch überprüft, dass seine Nutzung mit verschiedenen Hilfstechnologien möglich ist.
- Spam-Schutz-Modul: Die Präsenz des Spam-Schutz-Tools "Friendly Captcha" wurde in den Formularen der Website festgestellt. Seine Präsenz war während unserer Tests nicht hinderlich für die Formularvalidierung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.10.2025 erstellt.
Verwendete Technologien zur Erstellung der Website
- HTML5
- SVG
- ARIA
- CSS
- JavaScript
Testumgebung
Die Tests wurden mit den folgenden Kombinationen von Webbrowsern und Screenreadern durchgeführt:
- Firefox 143.0.4 und NVDA 2025.3 unter Windows 11
- Firefox0.4 und JAWS 2024 unter Windows 11
- Safari und VoiceOver unter macOS 26.0.1.
- Safari und VoiceOver unter iOS 0.1.
Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit
Seiten der Website, die auf Konformität geprüft wurden
Diese Seiten stammen aus der französischen Version der Website.
Rückmeldungen und Kontakt
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, auf Inhalte oder Dienste dieser Website zuzugreifen, können Sie uns über eines der folgenden Mittel kontaktieren und Ihr Problem beschreiben:
- Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
- Schreiben Sie uns an: DirectionDeLaCulture-Communication@strasbourg.eu.
- Rufen Sie uns unter der Nummer +33 3 68 98 50 00 (fragen Sie nach der Kulturabteilung).
- Schreiben Sie uns per Post an folgende Adresse:
Direction de la culture - Cellule communication
Ville et Eurométropole de Strasbourg
1 parc de l’Étoile
67076 STRASBOURG
Wir verpflichten uns, innerhalb von 15 Werktagen zu antworten.
Rechtsmittel
- Wenn Sie auf dieser Website ein oder mehrere Barrierefreiheitsmängel festgestellt haben (z. B. Barrierefreiheitsfehler oder fehlende Erklärungspflichten) und uns darüber informiert haben, aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie Folgendes tun:
Kontaktieren Sie die ARCOM
Um einen oder mehrere Verstöße gegen die Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zu melden, gehen Sie bitte auf die Seite "Melden eines Problems mit der Barrierefreiheit eines digitalen Dienstes" auf der Website der ARCOM.
Wenden Sie sich an den "Défenseur des droits"
Um Ihre Rechte in Bezug auf Barrierefreiheitsmängel geltend zu machen, die Sie festgestellt haben:
- Entweder kontaktieren Sie den Beauftragten Ihrer Region über das Verzeichnis der Beauftragten des "Défenseur des droits".
- Oder füllen Sie das Beschwerdeformular des "Défenseur des droits" aus, indem Sie die Themen "Ich bin Opfer von Diskriminierung" und dann "Private Güter und Dienstleistungen" und schließlich "Behinderung" auswählen.
- Oder senden Sie einen kostenlosen Brief (ohne Briefmarke) an die folgende Adresse:
Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07